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Die Werk- und Betriebsfeuerwehren sowie die betrieblichen Brandschutzbeauftragten haben im Rahmen der dem Brandschutz dienenden Organisation eine besondere Aufgabe. Neben den allgemeinen Brandschutzaufgaben ist durch die betriebliche Brandschutzorganisation den speziellen betrieblichen Risiken Rechnung zu tragen. Dabei kommt dem vorbeugenden Brandschutz, der Gefahrenabwehr, dem betrieblichen Rettungswesen sowie der Notfallvorsorge, -organisation und -nachsorge besondere Bedeutung zu.
Infolge der betriebsspezifischen Gegebenheiten lassen sich die für öffentliche Feuerwehren aufgestellten Grundsätze und Richtlinien nicht ohne weiteres auf Werk- und Betriebsfeuerwehren übertragen.
Die Unternehmen mit Werk- und Betriebsfeuerwehren benötigen daher eine eigene Organisation zum Zwecke der Interessenvertretung und des Erfahrungsaustausches. Nachdem sich die entsprechenden Organisationen auf der Ebene der Bundesländer weitgehend gebildet haben, soll der Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland e.V. die bündelnde, länderübergreifende Vertretung auf Bundesebene darstellen.
Zweck des WFV-D ist die Interessenvertretung der Unternehmen mit Betriebs- und Werkfeuerwehren und anderer betrieblicher Brandschutzorganisationen auf Bundesebene. Aufgaben sind u.a. die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung des Brandschutzes für die Industrie, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes, sowie der Erfahrungs- und Informationsaustausch auf brandschutztechnischem Gebiet.
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